Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

Nutzungsbedingungen für die WinCalc-Software
und den Software-Pflegevertrag

 

 

§ 1 Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der WinCalc-Software sowie die Bestimmungen des Software-Pflegevertrags. Vertragsgegenstand ist die Nutzung der Software sowie der Anspruch auf Softwarepflege und E-Mail-Support.
  2. Unsere AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern und Unternehmen, unabhängig von deren Rechtsform (nachfolgend „Käufer“).
  3. Die AGB finden auch Anwendung auf alle zukünftigen Geschäfte ähnlicher Art mit dem Käufer. Die jeweils aktuellen AGB sind auf der Website der WinCalc UG hinterlegt und jederzeit einsehbar.
  4. Individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB. Solche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und unserer schriftlichen Bestätigung.

 

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
  1. Alle Angebote von WinCalc sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und mit einer Frist zur Annahme versehen sind. Ein Vertrag kommt nur durch beiderseitige Unterzeichnung oder durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

  2. Die Lieferung erfolgt nach Wahl von WinCalc entweder:
    a) durch Bereitstellung einer Programmkopie der Software auf maschinenlesbarem Datenträger inklusive der Anwendungsdokumentation,
    ODER
    b) durch Bereitstellung der Software und der Anwendungsdokumentation zum Download im Internet. Der Käufer wird darüber informiert.

 

 

§ 3 Überlassene Unterlagen

Alle dem Käufer im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form, wie Zeichnungen, Demo-Versionen der Software etc. – unterliegen unserem Eigentums- und Urheberrecht. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

 

§ 4 Preise und Zahlung
  1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk, exklusive Verpackungskosten und zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Verpackungskosten werden separat berechnet.
  2. Die Zahlung erfolgt ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Konto. Skontoabzüge sind nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig.
  3. Falls nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung fällig. Verzugszinsen werden mit 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz p.a. berechnet. Weitergehende Verzugsschäden bleiben vorbehalten.
  4. Preisänderungen aufgrund veränderter Lohn-, Material- oder Vertriebskosten bleiben vorbehalten, wenn die Lieferung mehr als 6 Monate nach Vertragsabschluss erfolgt und kein Festpreis vereinbart wurde.

 

 

§ 5 Zurückbehaltungsrechte

Dem Käufer steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

 

§ 6 Lieferzeit
  1. Die Einhaltung der von WinCalc genannten Lieferzeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Wir behalten uns das Recht vor, die Einrede des nicht erfüllten Vertrages geltend zu machen.
  2. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er andere Mitwirkungspflichten schuldhaft, können wir den dadurch entstehenden Schaden, einschließlich zusätzlicher Aufwendungen, geltend machen. In diesen Fällen geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung der Ware auf den Käufer über.

 

 

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Käufers versandt, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe an den Versanddienstleister, spätestens jedoch beim Verlassen des Werks, auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig von den Frachtkosten oder dem Versandort.

 

 

§ 8 Nutzungsrechte/Eigentumsvorbehalt
  1. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte liegen bei WinCalc, soweit nicht Dritten Verwertungsrechte eingeräumt wurden.
  2. Der Käufer erhält ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht der Software gemäß den folgenden Bestimmungen.
  3. Die Software darf nur für den eigenen Geschäftsbetrieb und ausschließlich im Land des Geschäftssitzes des Käufers verwendet werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  4. Der Käufer ist berechtigt, die Software zum vereinbarten Zweck zu installieren, zu betreiben und in notwendigem Umfang zu vervielfältigen.
  5. Jegliche Änderungen an der Software sind untersagt. Bei Verstoß entfallen sämtliche Ansprüche gegenüber WinCalc.
  6. WinCalc behält das Eigentum an der gelieferten Software bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen. Nach vollständiger Bezahlung wird eine permanente Lizenz erteilt. Bei ausstehenden Zahlungen behält sich WinCalc die Deaktivierung der Lizenz nach Mahnung vor.
  7. Der Käufer ist während des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, die Software pfleglich zu behandeln.

 

 

§ 9 Rechte und Pflichten des Käufers
  1. Beim Kauf der Software wird dem Käufer ein optionaler Softwarepflegevertrag angeboten. Dieser hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Der Support erfolgt per E-Mail, mit einer Antwortzeit von 48 Stunden an Werktagen.
  2. Der Käufer ist dafür verantwortlich, sich vor Vertragsabschluss über die Funktionalitäten und Einsatzmöglichkeiten der Software zu informieren. Er trägt das Risiko, ob die Software seinen Anforderungen entspricht.
  3. Der Käufer stellt sicher, dass seine Systeme die technischen Voraussetzungen für die Installation und den Betrieb der Software erfüllen. Er berücksichtigt die Installations- und Nutzungshinweise von WinCalc und prüft die Software vor dem Einsatz umfassend auf Fehlerfreiheit.
  4. Der Käufer verpflichtet sich, die Lizenzvereinbarungen einzuhalten.
  5. Nach Installation oder erbrachten Dienstleistungen ist ein Abnahmeprotokoll auszufüllen und an WinCalc zu übermitteln. Dienstleistungen erfolgen in der Regel per Fernwartung. Zusatzaufwände werden auf Stundenbasis abgerechnet.
  6. Der Käufer ist für die Pflege seiner Stammdaten, korrekte Kalkulationen und regelmäßige Backups verantwortlich. Er verpflichtet sich zudem, sämtliche Datenschutzvorgaben einzuhalten.

 

 

§ 10 Gewährleistung und Mängelrüge
  1. Gewährleistungsansprüche bestehen nur, wenn der Käufer seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB nachgekommen ist.
  2. Weist die Software trotz größter Sorgfalt Mängel auf, die bereits beim Gefahrübergang bestanden, werden wir nach unserer Wahl Nachbesserungen vornehmen oder Ersatz liefern. Der Käufer hat uns hierzu eine angemessene Frist einzuräumen.
  3. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.
  4. Kosten für Nachbesserungen sind ausgeschlossen, wenn sie aufgrund einer nachträglichen Verbringung der Ware an einen anderen Ort entstehen, es sei denn, diese Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  5. Fehler in der Software werden im Rahmen eines gültigen Softwarepflegevertrags kostenlos behoben, spätestens zum nächsten Software-Release.

 

 

§ 11 Sonstiges
  1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Würzburg.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.