AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

zur Nutzung der WinCalc-Software
und dem Software-Pflegevertrag

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die folgenden Bedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der WinCalc-Software und dem Software-Pflegevertrag. Gegenstand des Vertrags ist die Nutzung der Softare und der Anspruch von Softwarepflege und e-mail-Support.
  2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern und Unternehmen unabhängig von deren Rechtsform (im Folgenden „Käufer“).
  3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte  mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Sie sind auf der Homepage der WinCalc UG hinterlegt und können eingesehen werden.
  4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich  Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor dieser AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung unabdingbar.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die Angebote des Softwareanbieters WinCalc sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet und mit einer Angebotsbindefrist gekennzeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder durch schriftliche Auftragsbestätigung von WinCalc zustande.

  2. Der Softwareanbieter (WinValc) bewirkt die Lieferung, indem er nach seiner Wahl entweder
    a) dem Besteller eine Programmkopie der Softwareanwendung auf maschinenlesbarem Datenträger incl. der Anwendungsdokumentation überlässt
    ODER
    b) die Softwareanwendung samt Anwendungsdokumentation im Netz abrufbarbereitgestellt ist und dies dem Besteller mitgeteilt wird.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Zeichnungen, Programm-Demoversion etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§ 4 Preise und Zahlung

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte  Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  4. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 6 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

§ 5 Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferzeit

  1. Der Beginn der von WinCalc angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  2. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, so geht mit der Absendung, spätestens mit Verlassen des Werks die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 8 Nutzungsrechte/Eigentumsvorbehalt

  1. Die Softwareanwendung ist urheberrechtlich geschützt. Die aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen WinCalc zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat der Softwareanbieter entsprechende Verwertungsrechte.
  2. Der Käufer erhält an der Softwareanwendung einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
  3. Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart ist, darf der Käufer die Softwareanwendung nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten und nur in dem Land nutzen, in dem er seinen Geschäftssitz hat.
  4. Der Käufer darf die Softwareanwendung zum vertraglich vorgesehenen Zweck installieren, ablaufen lassen und die erforderlichen Vervielfältigungen vornehmen.
  5. Der Käufer ist nicht berechtigt, Änderungen in der Software vorzunehmen. In diesem Fall erlöschen alle Ansprüche gegen WinCalc.
  6. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. Bei Kauf der Software erhält der Käufer eine temporär gültige Lizenz, die nach vollständiger Bezahlung in eine Permanentlizenz übergeht. Bei nicht bezahlten Hostingrechnungen behält sich WinCalc nach Mahnung die Abschaltung der Lizenz vor.
  7. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.

§ 9 Rechte und Pflichten des Käufers

  1. Wird die Software durch Kauf erworben, wird dem Käufer der Abschluss eines Softwarepflegevertrags angeboten. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate ab Datum der Auftragsbestätigung und kann spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf gekündigt werden. Sollte die fristgerechte Kündigung ausbleiben, verlängert sich die Laufzeit automatisch um weitere 12 Monate. Die Kündigung des Softwarepflegevertrags bedarf der Schriftform. Der Support wird per e-mail geleistet. Der Käufer erhalt an Werktagen innerhalb von 48 Stunden eine Antwort auf seine Supportanfragen.
  2. Der Käufer hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale und Anwendung der Software zu informieren und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht; dies ist im Vorfeld des Vertragsabschlusses mit WinCalc bzw. mit einem fachkundigen Dritten zu klären.
  3. Der Käufer ist verantwortlich für die Erfüllung aller technischen Voraussetzungen seiner Systeme und beachtet die von WinCalc für Installation und Betrieb gegebenen Hinweise. In regelmäßigen Abständen informiert er sich über die Homepage von WinCalc über aktuelle Hinweise und Updates. Er testet die Softwareanwendung vor dem Einsatz gründlich auf Fehlerfreiheit und Verwendbarkeit in der bestehenden IT-Landschaft.
  4. Der Käufer ist für die Einhaltung der Lizenzvereinbarung verantwortlich.
  5. Der Käufer verpflichtet sich, nach Installation bzw. durchgeführten Dienstleistungen ein Abnahmeprotokoll auszufüllen und unterzeichnet an WinCalc zurückzusenden. Dienstleistungen werden üblicherweise durch Fernwartung durchgeführt. Gegebenenfalls auftretender Mehraufwand wird auf Basis der tatsächlichen geleisteten Stunden in Rechnung gestellt.
  6. Der Käufer trägt die volle Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Kalkulations- und Stammdaten in seinem System, sowie die durchgeführten Backups. Ferner hält der Käufer alle Vorgaben und Gesetze hinsichtlich des Datenschutzes ein.

§ 10 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

  1. Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Software einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  4. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  5. Rückgriffsansprüche des Käufers gegen WinCalc bestehen nur insoweit, als daß keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
  6. Fehler in der WinCalc-Software werden innerhalb angemessener Frist, spätestens zum nächsten Software-Release unentgeltlich beseitigt. Voraussetzung hierfür ist ein gültiger Software-Pflegevertrag.

§ 10 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

  1. Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Software einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  4. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  5. Rückgriffsansprüche des Käufers gegen WinCalc bestehen nur insoweit, als daß keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
  6. Fehler in der WinCalc-Software werden innerhalb angemessener Frist, spätestens zum nächsten Software-Release unentgeltlich beseitigt. Voraussetzung hierfür ist ein gültiger Software-Pflegevertrag.

§ 11 Sonstiges

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Würzburg.
  3. Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
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